- Eröffnungsbilanz
- Anfangsbilanz; Bilanz einer Unternehmung bei Gründung (⇡ Gründungsbilanz) oder zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres.- Aufstellung: Die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der E. sind als Anfangsbestände auf die Hauptbuchkonten zu übernehmen. Die Buchung erfolgt über das Bilanzkonto, auf dem die Aktivposten der E. im Haben, die Passivposten der E. im Soll wiedergegeben werden; dadurch ist der Grundsatz der doppelten Verbuchung gewahrt.- Buchungssätze (1) für Übernahme der Aktivposten auf die Hauptbuchkonten: Verschiedene Hauptbuchkonten an Bilanzkonto; (2) für Übernahme der Passivposten auf die Hauptbuchkonten: Bilanzkonto an verschiedene Hauptbuchkonten.- Bei bestehenden Unternehmen ist die E. eines neuen Jahres identisch mit der ⇡ Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres (⇡ Bilanzidentität).- E. besonderer Art werden bei Währungsumstellungen (⇡ Währungsreform) erforderlich. Hierbei erfolgt durch Bilanzierung in neuer Währung eine Unterbrechung der ⇡ Bilanzkontinuität.- Solche E. waren: Goldmark-E., ⇡ DM-Eröffnungsbilanz 1948 (in Österreich: Schilling-E.) und Eröffnungsbilanz gemäß DM-Bilanzgesetz 1990. Die Einführung des Euro (1.1.1999) erfolgte durch einfache Werttransformation (keine Währungsreform und keine E. im Sinn der obigen Beispiele).
Lexikon der Economics. 2013.